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24.02.2020
Konformitätserklärungen erneuert
Die REACH-Verordnung EG 1907/2006 und 2018/2005/EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und 2015/863/EU sind erneuert worden.
Diese Konformitätserklärung gelten für alle bei uns hergestellten Aluminium-Produkte, deren Legierungen (Guss- wie Knetlegierungen) und für alle eloxierten Aluminiumkomponenten.
 
Aluminium Laufen AG greift auf über 90 Jahre Erfahrung in der Aluminiumindustrie zurück. Als Spezialisten in der Fertigung von Aluminium-Halbzeug verstehen wir es, einbau- und montagefertige Gussteile und Strangpressprofile mit höchster Anforderung an Qualität und Präzision zu fertigen.
 
Wir beraten Sie gerne. 
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